AEVO
Über mich
Die bestandene AEVO-Prüfung (Ausbildereignungsprüfung) attestiert die Fähikgeit Auszubildende fachgerecht anzuleiten und auszubilden.
Gerade bei Bildungsträgern und Unternehmen ist sie ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis für pädagogische und didaktische Kompetenz.
Zusammen einer BAMF-Zulassung und Unterrichtserfahrung kann sie das Profil eines Sprachlehrers deutlich aufwerten.