AEVO

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Die bestandene AEVO-Prüfung (Ausbildereignungsprüfung) attestiert die Fähikgeit Auszubildende fachgerecht anzuleiten und auszubilden.

Gerade bei Bildungsträgern und Unternehmen ist sie ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis für pädagogische und didaktische Kompetenz.

Zusammen einer BAMF-Zulassung und Unterrichtserfahrung kann sie das Profil eines Sprachlehrers deutlich aufwerten.